Isartalpraxis Krün
Osteopathie & Physiotherapie


Osteopathie

Unsere Osteopathen sind BAO zertifiziert und haben eine mehrjährige Ausbildung genossen.

Ständige Fortbildungen sind obligatorisch.

Beide Osteopathen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gelistet und für eine Abrechnung mit diesen berechtigt, sofern die zuständige Krankenkasse die Osteopathie bezuschusst.

Laut Gesetz darf ein Osteopath nur dann tätig sein, wenn er zusätzlich noch die Heilpraktikerprüfung bestanden hat, was bei unseren Osteopathen beide der Fall ist. Somit kann auch eine Heilpraktikerrechnung gestellt werden.

 

Wir behandeln sowohl Säuglinge und Kinder als auch Erwachsene.

 

Leistungen:

Osteopathie 1 Stunde:    Befunderhebung und Behandlung

Osteopathie 30 min:    nur zur Befunderhebung und bei Säuglingen/kleinen Kindern

Faszienbehandlung FDM nach Typaldos

Ohrakkupunktur

 

Abrechnung:

Die Osteopathie ist ausschließlich eine private Leistung!

Manche gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine oder mehrere Therapiesitzungen. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Zur eventuellen Abrechnung mit der Kasse ist dann ein Privatrezept erforderlich!

Osteopatische Leistungen sind in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgelistet und werden somit von uns über eine Heilpraktikerrechnung abgerechnet.

Diese Heilpraktikerrechnung ist sowohl bei den privaten Kassen, als auch bei den Beihilfestellen und den privaten Zusatzversicherungen anerkannt. Ein Rezept ist dabei nicht erforderlich!